 |
C-Kurs Ausbildung zum nebenamtlichen Kirchenmusiker Info: Kreiskantor Thomas Wirtz Um eine realistische Einschätzung des tatsächlichen Zeitaufwandes während der Ausbildung geben vornehmen zu können, hier ein paar detaillierte Angaben zum Unterricht.
Zeitfaktoren Zwei Faktoren werden jedoch diese Zeitberechnung entscheidend beeinflussen: da ist zum Einen der Ausbildungsstand am Instrument vor Beginn des Kurses, der die tägliche Übezeit natürlich beeinflussen wird. Beispiel Orgelausbildung: wer schon vor dem Kurs vierstimmige Choräle fließend spielen kann, hat keinen so weiten Weg vor sich, wie jemand, der mit dem Kurs den Unterricht an der Orgel beginnt. Was aber möglich ist und in jedem Kurs bislang auch praktiziert wurde. Der zweite Faktor könnte die Reform der C-Kurs-Inhalte sein, die momentan in Arbeit ist, und deren Auswirkungen bereits in unserem Kurs greifen könnten. Regelmäßige Unterrichtsfächer wie z.B. Kirchenkunde oder Musikgeschichte könnten dann zugunsten eines Selbststudiums anhand von Schriftmaterial wegfallen.
Unterrichtsplan Hier also ein Unterrichtsplan am Beispiel einer vollen Orgel- und Chorleitungsausbildung. Der Umfang entspricht etwa auch dem Umfang der Posaunenchorleiter-Ausbildung, die theoretischen Fächer werden ohnehin gemeinsam unterrichtet; nähere Auskünfte hierzu erteilt der Kreisposaunenwart, Lothar Euen. Bei einer Entscheidung für eine "Nur-Orgel"-Ausbildung entfallen die Fächer 2 und 3 sowie "Partiturspiel"; bei "Nur-Chorleitung" die Fächer unter 1 (bis auf "Partiturspiel") sowie "Orgelkunde". Alle übrigen Fächer sind identisch; Stunden = Schulstunden (45 min).
1. Orgelunterricht beinhaltet in der Praxis "Gottesdienstliches Orgelspiel", "Literaturspiel" und "Partiturspiel", also Fächer, die in der Prüfungsordnung und in der tatsächlichen Prüfung getrennt sind; in der Regel 1 Stunde Einzelunterricht pro Woche. Möglichst tägliche Übezeit
2. Chorleitung ca. 1 1/2 Stunden pro Woche Gruppenunterricht; Vorbereitungszeit, eigenes Dirigat je nach Gruppenstärke alle 3-4 Wochen; auch "Gemeindesingleitung" wird, zumindest teilweise, hier unterrichtet
3. Singen und Sprechen 1 Stunde pro Woche Einzelunterricht
4. Tonsatz und Gehörbildung 1 Stunde pro Woche Gruppenunterricht
5. Kirchenkunde Kirchen-, Bibel- , Gottesdienst-, Orgel-, Gesangbuchkunde und Musikgeschichte werden mit je einer Stunde Gruppenunterricht monatlich aufgerechnet.
Das Singen in einem (hauptamtlich geleiteten) Chor ist für die Dauer des Kurses ebenfalls verpflichtend. Die Prüfungsordnung sieht darüber hinaus die Teilnahme an Chorwochenenden (2-4 pro Jahr) vor. Der aktuelle Planungsstand unseres Kurses (mögliche Änderungen: s.o.) sieht folgende praktische Umsetzung vor: · Einzelunterricht wird individuell mit den Fachlehrern vereinbart · Einmal pro Woche (möglicherweise Dienstags ca. 18.00 Uhr) Gruppenunterricht: erst Tonsatz/Gehörbildung, dann Chorleitung · etwa alle 4-8 Wochen ein halber "Theorie-Samstag" für die theoretischen Fächer · etwa alle 12 bis 24 Wochen ein ganzer "Theorie-Samstag" der neben den oder anstelle der laufenden Theoriefächer Schwerpunkt-Themen wie Neues Geistliches Lied, Kinderchorleitung, Literaturübersicht, Arrangieren für Band u.v.m. behandeln wird. Diese Veranstaltungen werden gleichzeitig als Fortbildungs-Massnahmen für alle KirchenmusikerInnen im Kirchenkreis ausgeschrieben.
Die Reform sieht hier auch die Möglichkeit der Teilnahme an Kursen in anderen Kirchenkreisen, auch als Exkursion, vor. Wir arbeiten auch an dieser sicher reizvollen Möglichkeit. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung (Orgelspiel und Chorleitung) abgelegt, die Aufschluss geben soll über den Kenntnisstand. Ihr Bestehen ist Voraussetzung für die weitere Kursteilnahme. Die theoretischen Fächer können/sollen nach etwa 1 bis 1,5 Jahren abgeschlossen werden.
|  |
 |